Physiotherapie für Säuglinge, Kinder, Jugendliche und Erwachsene

Darf ich einen bereits vereinbarten Termin absagen oder verschieben?

Natürlich ist das möglich. Wir bitten Sie jedoch, uns rechtzeitig Bescheid zu geben, damit wir den Termin an andere Patientinnen und Patienten weitergeben können.
Sollte eine Absage weniger als 24 Stunden vor dem Termin erfolgen, ist es für uns leider nicht mehr möglich, die Zeit anderweitig zu nutzen. In diesem Fall müssen wir Ihnen den Termin privat verrechnen:
 
Physiotherapie: CHF 70

Was passiert, wenn ich einen Termin nicht absage und auch nicht in die Praxis komme?

Sollten Sie ohne vorherige Mitteilung nicht zum vereinbarten Termin erscheinen, müssen wir Ihnen diesen leider privat in Rechnung stellen – entsprechend der gebuchten Behandlung:
 
Physiotherapie: CHF 70

Mein Arzt hat mir eine Physiotherapie-Verordnung ausgestellt. Darf ich selbst entscheiden, wo ich die Behandlung machen lasse?

In der Schweiz besteht das Recht auf freie Therapeutenwahl. Das bedeutet, dass Sie – unabhängig von Ihrem Versicherungsmodell – frei wählen können, bei welchem Physiotherapeuten Sie sich behandeln lassen möchten. Auch wenn Ihr Arzt eine bestimmte Praxis auf der Verordnung vermerkt hat, handelt es sich lediglich um eine Empfehlung. Sie sind nicht verpflichtet, dieser zu folgen. Selbst wenn die Behandlung bereits begonnen wurde, können Sie jederzeit zu einem anderen Therapeuten wechseln, solange die Verordnung gültig ist.

Wie soll ich mich für die Behandlung anziehen?

Wir empfehlen Ihnen, bequeme Kleidung zu tragen. Es kann sinnvoll sein, Shorts und ein T-Shirt mitzubringen. Für die Trainingsfläche bringen Sie bitte saubere Schuhe mit.

Was muss ich sonst noch beachten?

Wir bitten Sie, die Praxis mit sauberen Schuhen zu betreten und zur Behandlung Hausschuhe anzuziehen. Wir stellen Ihnen dafür einfache Hausschuhe zur Verfügung. Wir haben eine kleine Garderobe, für welche nicht gehaftet wird. Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Ihre ärztliche Verordnung zur Physiotherapie
(Bitte beachten Sie: Die Verordnung darf nicht älter als 5 Wochen sein, da sie sonst möglicherweise nicht von der Krankenkasse übernommen wird.)
 
Relevante Unterlagen
z. B. Röntgen-, MRI- oder CT-Bilder, Arztberichte oder Nachbehandlungsrichtlinien (falls vorhanden)
 
Ihre Krankenkassenkarte
 
Bei einem Unfall:
Das Unfallformular inklusive Schadenfallnummer und den Versicherungsangaben
Eine ärztliche Verordnung für Physiotherapie ist drei Monate lang gültig. Wichtig: Der erste Termin muss innerhalb von fünf Wochen nach dem Ausstellungsdatum stattfinden.
Sollte Ihre Verordnung während einer laufenden Behandlung ablaufen, helfen wir Ihnen gerne bei der Verlängerung oder bei der Organisation einer neuen Verordnung.
Eine Behandlungseinheit dauert in der Regel bis zu 25 Minuten, inklusive Zeit zum An- und Auskleiden.
 
Bitte planen Sie für den Empfang und die Terminorganisation zusätzlich ein paar Minuten ein – besonders beim ersten Besuch.
Wenn Sie sich krank fühlen oder ansteckend sind, sagen Sie Ihren Termin bitte mindestens 24 Stunden im Voraus ab.
Zum einen ist die Therapie in diesem Zustand oft nicht effektiv – zum anderen schützen Sie so andere Patient*innen und unser Praxisteam vor einer möglichen Ansteckung.

Ja, der Parkplatz mit der Nr. 25 beim Hintereingang an der Margritstrasse für Sie reserviert. Sollte dieser besetzt sein, nutzen Sie bitte den Besucherparkplatz beim Haupteingang an der Schäfligrabenstrasse. Unsere Praxis ist rollstuhlgängig.

Die Bushaltestellen Wallisellen Schäfligraben sowie Wallisellen Bützacker sind nur wenige Gehminuten von unserer Praxis entfernt. Unsere Praxis ist rollstuhlgängig.

Ja, das Ausfüllen des medizinischen Fragebogens ist vor der ersten Behandlung verpflichtend.
Bitte beantworten Sie alle Fragen wahrheitsgemäss und vollständig.
Wir behalten uns vor, Patientinnen und Patienten, die den Fragebogen nicht ausfüllen möchten, nicht zu behandeln. Warum das so wichtig ist, erfahren Sie in der nächsten Antwort.
Der Fragebogen ist ein zentraler Bestandteil der Anamnese (Erhebung der Krankheitsgeschichte).
Er hilft uns, eine fundierte physiotherapeutische Einschätzung und Behandlungsstrategie zu entwickeln. Durch Ihre Angaben können wir:
- Gezielt auf Ihre Beschwerden eingehen
- Die Therapie effizienter und individueller gestalten
- Mögliche zusätzliche Gesundheitsprobleme frühzeitig erkennen
Ja – Ihre Daten sind bei uns geschützt und sicher verwahrt.
Wir arbeiten mit aktuellen Verschlüsselungsstandards, sowohl bei der Datenspeicherung als auch beim Versand von E-Mails.

Für nicht kassenpflichtige Leistungen wie z. B. Massagen, Hilfsmittel oder andere Selbstzahlerangebote bitten wir Sie, direkt vor Ort am Empfang zu bezahlen. Akzeptierte Zahlungsmethoden sind Barzahlung oder Twint.

Kassenpflichtige Leistungen wie die Physiotherapie rechnen wir – sofern eine ärztliche Verordnung vorliegt – in der Regel direkt mit Ihrer Kranken- oder Unfallversicherung ab. In diesem Fall erhalten Sie keine Rechnung von uns.

Wir werden bei Ihrer Krankenkasse überprüfen, ob ambulante physiotherapeutische Leistungen von Ihrem Tarif abgedeckt sind. Wir empfehlen Ihnen, Ihre Krankenversicherung selbst zu kontaktieren.

Wenn eine ärztliche Verordnung vorhanden ist, erfolgt die Abrechnung Ihrer Behandlung normalerweise elektronisch direkt mit der Versicherung.
Sie erhalten in diesem Fall keine Rechnung nach Hause.

Ja, wir bieten Hausbesuche für Patientinnen und Patienten an, die aus gesundheitlichen Gründen nicht in unsere Praxis kommen können. Domizilbehandlungen können nach Vereinbarung und je nach Kapazität durchgeführt werden.

Weitere Fragen?

Zögern Sie nicht uns für Fragen anzurufen oder nutzen Sie das untenstehende Kontaktformular. Wir werden uns so schnell wie möglich mit Ihnen in Verbindung setzen.