Darf ich einen bereits vereinbarten Termin absagen oder verschieben?
Was passiert, wenn ich einen Termin nicht absage und auch nicht in die Praxis komme?
Mein Arzt hat mir eine Physiotherapie-Verordnung ausgestellt. Darf ich selbst entscheiden, wo ich die Behandlung machen lasse?
In der Schweiz besteht das Recht auf freie Therapeutenwahl. Das bedeutet, dass Sie – unabhängig von Ihrem Versicherungsmodell – frei wählen können, bei welchem Physiotherapeuten Sie sich behandeln lassen möchten. Auch wenn Ihr Arzt eine bestimmte Praxis auf der Verordnung vermerkt hat, handelt es sich lediglich um eine Empfehlung. Sie sind nicht verpflichtet, dieser zu folgen. Selbst wenn die Behandlung bereits begonnen wurde, können Sie jederzeit zu einem anderen Therapeuten wechseln, solange die Verordnung gültig ist.
Wie soll ich mich für die Behandlung anziehen?
Wir empfehlen Ihnen, bequeme Kleidung zu tragen. Es kann sinnvoll sein, Shorts und ein T-Shirt mitzubringen. Für die Trainingsfläche bringen Sie bitte saubere Schuhe mit.
Was muss ich sonst noch beachten?
Wir bitten Sie, die Praxis mit sauberen Schuhen zu betreten und zur Behandlung Hausschuhe anzuziehen. Wir stellen Ihnen dafür einfache Hausschuhe zur Verfügung. Wir haben eine kleine Garderobe, für welche nicht gehaftet wird. Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Ja, der Parkplatz mit der Nr. 25 beim Hintereingang an der Margritstrasse für Sie reserviert. Sollte dieser besetzt sein, nutzen Sie bitte den Besucherparkplatz beim Haupteingang an der Schäfligrabenstrasse. Unsere Praxis ist rollstuhlgängig.
Die Bushaltestellen Wallisellen Schäfligraben sowie Wallisellen Bützacker sind nur wenige Gehminuten von unserer Praxis entfernt. Unsere Praxis ist rollstuhlgängig.
Für nicht kassenpflichtige Leistungen wie z. B. Massagen, Hilfsmittel oder andere Selbstzahlerangebote bitten wir Sie, direkt vor Ort am Empfang zu bezahlen. Akzeptierte Zahlungsmethoden sind Barzahlung oder Twint.
Kassenpflichtige Leistungen wie die Physiotherapie rechnen wir – sofern eine ärztliche Verordnung vorliegt – in der Regel direkt mit Ihrer Kranken- oder Unfallversicherung ab. In diesem Fall erhalten Sie keine Rechnung von uns.
Wir werden bei Ihrer Krankenkasse überprüfen, ob ambulante physiotherapeutische Leistungen von Ihrem Tarif abgedeckt sind. Wir empfehlen Ihnen, Ihre Krankenversicherung selbst zu kontaktieren.
Ja, wir bieten Hausbesuche für Patientinnen und Patienten an, die aus gesundheitlichen Gründen nicht in unsere Praxis kommen können. Domizilbehandlungen können nach Vereinbarung und je nach Kapazität durchgeführt werden.
Weitere Fragen?
Zögern Sie nicht uns für Fragen anzurufen oder nutzen Sie das untenstehende Kontaktformular. Wir werden uns so schnell wie möglich mit Ihnen in Verbindung setzen.